@cocoon:
das is so net richtig, dann ham se dich beschissen .. dir steht von der versicherung das geld zu, was benötigt wird um dne kompletten schaden wieder zu richten, es sei denn der schaden übersteigt den wiederbeschaffungswert (!!!) des autos, dann bekommst du nur diesen ausgezahlt.
da hatte ein kumpel von mir letzt ne kuriose story erzählt, ihm haben welche versucht die karre aufzubrechen und zu klauen, haben es aber net geschafft, sondern nur die tür zerstört. war ein 94er escort mit musikausbau in dem ne menge arbeit und zeit steckt. dann kommt der gutachter der gegnerischen versicherung und meint, das auto is noch 1600 euro wert, mehr net. hat sich sogar drüber lustig gemacht als mein kumpel dann erzählt hat das alleine die arbeit die drinsteckt soviel wert ist, und das ja komplett draufgerechnet werden muss (wo wir wieder beim wiederbeschaffungswert wären: das das neue auto genau im gleichen zustand sein muss; bei der anlage genau alles eingebaut, eingemessen usw). hab das dann mal durchgerechnet und kam auf einen kostenvoranschlag für die tür wieder umzubauen, sprich zu dämmen, kabel einziehen, doorboards neu anpassen und anbauen, schon alleine für die eine tür auf rund 250 euro. und das hat die versicherung dann sofort und ohne mucken gezahlt, warum bloß
aber zurück zum thema:
in der regel bekommt man den nettobetrag solange man es nicht richten lässt, weil mehrwertsteuer (wie der name schon sagt) fällt ja erst an wenn man einen mehrwert schafft, sprich wenn man es reparieren lässt.
ich lass mich einfach mal überraschen, wenn die dumm kommen dann schlag ich direkt noch verdienstausfall für die bearbeitung deren schreiben drauf...