Gesamtgutachten

Diskutiere Gesamtgutachten im TÜV Ecke Forum im Bereich Tüv Forum; JO Leute alles KLAR? :cry:Mein Vectra steht seit 3...
S

Stingers Vectra

Frischling
Themenstarter
Dabei seit
27.02.2008
Beiträge
3
JO Leute alles KLAR? :cry:Mein Vectra steht seit 3 Jahren ( BJ 93 .GL KM 112500 Orginal 1600 ccm)
Was ist erforderlich um meinen A wieder anzumelden?
Was für Kosten kommen auf mich zu?
Oder ist es besser nach einen guten Gebrauchten zu suchen?:cry::cry:
 
DS237

DS237

Gelber Engel
Dabei seit
12.07.2007
Beiträge
3.006
Ort
Thüringen
also wenn an dem wagen keine mängel sind seh ich wegen der wiederinbetriebnahme keine probleme. früher war es so das man ein gutachten auf ein fahrzeugmachen mußte was länger als 2 jahre abgemeldet war, diese reglung gibt es so nicht mehr. jetzt hat man meines wissens nach 5 oder 7 jahre zeit eh so ein gutachten fällig ist.
 
PrinzV

PrinzV

Doppel-As
Dabei seit
28.12.2007
Beiträge
211
Alter
36
Ort
NRW(Paderborn)
Moin,

ich meine mal gehört zu haben das es das mit der Vollabnahme nicht mehr gibt, aber da geb ich keine Garantie für. An deiner Stelle würd ich mal bei TÜV nachfragen die konnen dir das genau sagen.

Mfg der PrinzV.
 
Lars@4x4

Lars@4x4

sucht sein Motiv
Dabei seit
18.10.2002
Beiträge
4.962
Ort
Borna bei Leipzsch
die vollabnahme ist nur noch notwendig nach 7 jahren oder man hat soviel einzutragen das eine normale abnahme von teilen teurer wird
 
Gh0sT

Gh0sT

Foren As
Dabei seit
10.02.2008
Beiträge
112
Ort
Düsseldorf
Naja, eigentlich wurde ja schon alles wesentliche gesagt.

Hier trotzdem nochmal als Zusammenfassung:

Was ist für die Wiederzulassung erforderlich?
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war. Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind. Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden.

Quelle: ADAC

Gruß

Gh0sT
 
Thema:

Gesamtgutachten

Oben