Airbrushen in Garage ? Erlaubt oder nicht?

Diskutiere Airbrushen in Garage ? Erlaubt oder nicht? im Vectra - Sonstiges Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Hi Leute, habe heute mal eine ungewöhliche Frage: Darf ich laut Gesetz eigentlich in meiner Garage Airbrushen, ohne das die GrünWeißen mir was...
Vectra_C20XE

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Hi Leute,

habe heute mal eine ungewöhliche Frage: Darf ich laut Gesetz eigentlich in meiner Garage Airbrushen, ohne das die GrünWeißen mir was können ?? Habe da so ganz tolle Nachbarn die wegen jedem Schiss die Rennleitung anruft. :wand: Und die kommen auch immer promt. Also, warte auf eure Antworten. :kiffer:

Gruß Tobi
 
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juergen

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Ich bin jetzt kein Ordnungshüter, aber ich denke schon, das du in deiner Garage Brushen darfst. Wenn du keine übermässige Lautstärke und extreme Gerüche verbreitest, sehe ich dem nichts im Wege stehen. Wichtig ist natürlich dabei, das sich keine Unmengen an Brennbaren oder giftigen Substanzen ( Lösungsmittel ) in deiner Garage befinden. Diese müßtest du zum Einen dann in einem speziellen dafür vorgesehen Stahlschrank deponieren. Darfst du also nicht lose in der Garage stehen haben und zum anderen ist die Menge an Lösungsmitteln, die du in der Garage generell haben darfst begrenzt. Desweiteren dürfen natürlich keine Lsöungsmittel in die Kanalisation gelangen. Aber da kann dir die Feuerwehr zb. genauere Auskünfte geben. Und solange die Sache privater Natur ist, dürfte dies auch dem Ordnungsamt egal sein. Ansonsten müßtest du halt eine Gewerbe anmelden und gewisse Auflagen erfüllen.
 
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Thanks @ juergen

Das einzigste was Krach verursacht ist der Kompressor. Aber der springt ja nur alle 15 - 20 min mal kurz an. :ja: Der Luftverbrauch ist ja net allzuhoch. Und die Gerüche halten sich ja auch in Grenzen wenn man immer nur mal ne Stunde oder 2 am brushen ist. Bin ja net den ganzen Tag in der Garage.

Das mit der Kanalisation habe ich mir auch schon so gedacht. Deshalb habe ich extra dafür einen Becher. Die alte Verdünnung entsorge ich dann immer auf Arbeit. Da haben wir extra nen Fass dafür.

Zum Glück brushe ich nur meine Teile. Von daher können die mir ja dann auch nix.

Müsste ich vielleicht nur mal die Verdünnung nen bisschen verstecken :banane:

Frage nur vorher, da ich meine Nachbarn kenne. Die warten ja nur darauf :hammer: damit se mich wieder anpissen können.
 
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juergen

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jo, manche Nachbarn... :( als wenn es nicht genug wichtigere Dinge auf der Welt gibt.
 
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Silberblitz

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hi

wenn das airbrushen nur für private zwecke ist sollte dies kein problem sein du solltest nur gut möglichkeiten haben zu lüften weil die dämpfe eizuatmen nicht wirklich gesund sind.
du darfst auch die sachen wie farben und lösemittel zuhause haben aber nur in gebräuchlichen mengen für den haushalt nicht zb. 100 liter farbe u.s.w. natürlich dürfen keine farben und lödemittel in den kanal gelangen wenn das passieren sollte und da was raus kommt kommen wahrscheinlich enorme kosten und ein verfahren auf dich zu.

p.s. das lagern von brennbaren flüssigkeiten / fareb u.s.w zuhause sagt nicht aus das man diese in einem stahlschrank zu lagern hat weil jeder weiss was so in einem keller lagert.

wenn du dir ganz sicher sein willst frag mal bei euerem ordnungsamt nach die können dir das genau sagen und dann können dir deine lieben nachbarn auch NICHTS !!!

hoffe konnte dir etwas helfen

mfg christian :wink1:
 
Vectra_C20XE

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OK, dann weiß ich ja schonmal in etwa bescheid. Und so große Mengen habe ich ja nicht. Wenn es 10 Liter sind, ist das schon viel. :kiffer: Danke nochmal :baby1:
 
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juergen

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Die Lagerung größerer Mengen an Lösungsmitteln oder Farben sollte aus Brandtechnischen Gründen in einem verschlossenem Feuerfesten Schrank sein. Gut, bei 2 oder 3 Dosen wird da keiner was sagen. Solltest du da aber 20 oder 30 Dosen haben und im Sommer fackelt dir die Garage aus irgendeinem Grund ab, kannst du ganz schön Streß bekommen. Alleine schon Versicherungstechnisch kann dies heikel werden.
 
Schindler

Schindler

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das stimmt, damuß ich Jürgen Recht geben! Laut Brandschutzverordnung darf man keine leicht-brennbaren Stoffe so herumstehen haben, wenn mans genau nimmt. Bin mir nur nicht sicher für wen die Brandschutzverordnung alles Geltung hat,nur für öffentliche Gebäude bzw. Labors oder auch auf privatem Grundstück. Aber selbst wenn die Verordnung gelten sollte, wird man dir normalerweise keinen Strick daraus drehen können.
Das mit dem Airbrushen allerdings ist ne heikle Sache.Ein Kumpel von mir hat auh solche Nachbarn und hat beim Lackieren in seiner Garage nicht genügend Sicherhitsmaßnahmen getroffen. Nun hat die Katze der Nachbarn angeblich einen allergischen Schock bekommen, als diese das entstandene Aerosol eingeatmet hat. Die Nachbarn fordern ohne Quatsch nu Schadensersatz und scheinen das ganze zu gewinnen, denn bei der Katze lassen sich Lösungsmittelreste nachweisen.
Also immer Vorsicht! Also ich würde vorher wenigstens malzu den Nachbarn hingehn und mit denen drüber sprechen. Dann evtl. zum Ordnungsamt, wenn sie sich sträuben das zuzulassen.
 
S

Silberblitz

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hi @ all

mal ein wenig aufklärung zum thema lagerung von brennbaren flüssigkeiten und druckgasbehältern im haushalt. im prinzip darf jeder in seiner garage / keller gasflasche, reservekanister, farben und lösemittel lagern die nachweislich für den privatgebrauch sind und nicht für gewerbliche zwecke weil dan die arbeitsstettenrichtlinie greifen würde natürlich würde sich eine lagerung anbieten die eine ausreichende lüftung des lagerraumes zulässt.auf den packungen sprich flaschen steht ja auch drauf das man die gasse nicht einatmen sollte und oder der gebrauch im freien oder in gut gelüfteten räumen vorgenommen werden sollte.

mal ein kleine frag lagert ihr euere haarspraydosen,reiniger/putzmittel und den nagellackreiniger eurer freundin in stahlschränken daheim ???

wenn es dafür eine verordnung/gesetz geben sollte wäre ich glücklich wenn es mir einer geben könnte!!!

mfg christian :baby:

p.s. bin feuerwehrmann von beruf
 
Schindler

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ich kann dir hier keine verordnung für den privaten Gebrauch von brandfördernden Stoffen bzw. leicht entzündlichen Stoffen hinlegen. Ich kenne die Brandschutzverordnung auch nur aus unseren Chemielaboren, wo ich als Ingenieur ausgebildet werde. Ich habe ja auch gesagt, dass ich nicht weiß,ob sich diese Verordnung auch auf die Privatsphäre übertragen lässt. Rein logisch betrachtet müssten die Regeln auch auf jeden Haushalt übertragbar sein, um jegliche Gefahren auschließen zu können, dass man dies nicht tut, ist mir ganz klar. Es geht mir ja auch nich drum, mich hier als Moralapostel auszutoben, sondern nur um den prinzipiellen Gedanken, der evtl auch von den o.g. Nachbarn gedacht wird.
Will hier ja niemanden belehren...
 
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juergen

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nun, ich kenne jetzt natürlich berufsbedingt auch nur die gewerbliche Verordnung. Privat ist natürlich immer eine andere Sachen, weil und das ist eigentlich der Knackpunkt, privat von anderen Dimensionen ausgegangen wird. Allerdings und das nur als Beispiel jetzt, habe ich bis vor gut 3 Jahren die Wohnung noch mit Öl geheizt. Ich hatte also einen Tank mit 500 Liter Heizöl im Keller gehabt. Und da war damals die Vorgabe, das das Heizöl nur in einem dafür vorgesehenen Behältnis im Keller gelagert werden darf. Ansonsten hätte ich kein Öl im Keller lagern dürfen. Zumindest nicht in der Menge. Es ist also nicht so, das du mit Gefahrenstoffen im privaten Bereich machen kannst was du willst. Gut, wie oben schon geschrieben bei ein paar Dosen....kräht bestimmt kein Hahn nach. Kommt halt auf die Menge an.

@ Silberblitz

als Feuerwehrmann müßtest du dich da doch ein bisschen auskennen bzw. sitzt du doch Sicherheitstechnisch an der Quelle. Kannst du nicht mal abchecken, wie es generell mit Brennbaren Stoffen im privaten Bereich ausschaut ?
 
S

Silberblitz

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hi

erst mal wollen wir denke ich niemand gegen das bein tretten.
wenn man es genau nimmt und der nachbar sowieso schon was gegen einen hat wird er sich immer einen weg suchen um einen das leben schwer machen zu können wenn man daheim was arbeitet.

noch mal zu dem thema lagern auf der verpackung steht ja immer drauf wie das produkt zu lagern ist!!!!

@jürgen ich suche es dir mal raus wo das steht.

mfg christian
 
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Das mit den "Gefahrenstoffen" is eh ne Geschichte für sich. Wenn man teiweise sieht,was im Supermarkt über den Ladentisch geht,müsste so manche Hausfrau erstmal nen ADR-Schein machen. Aber da kommt dann wieder die dehnbare Bezeichnung "Haushaltsübliche Mengen sind ausgeschlossen" zum tragen.
Und bei der Lagerung von "haushaltsüblichen Mengen" sollte es eigentlich auch keine Probleme geben,so lange nicht irgendwelche entzündlichen Sachen in der Nähe von einem Gasheizer oder sowas ähnlichem stehen. Aber ob`s für Privathaushalte auch so richtig scharfe Bestimmungen bzw. Gesetze wie bei den gewerblichen gibt,würde mich auch interessieren.
 
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Silberblitz

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gude

zur lagerung wird nur gesagt nicht in der nähe von heizstahlern, heizungen u.s.w und mengen angaben für den hausgebrauch gibt es nicht es wird nur empfohlen es nicht in einer garage oder im haus/wohnung zu lagern.
aber ich frage die woche mal bei zwei freunden nach die sind bei versicherungen tätig. aber ein gestez gibts scheinbar nicht was das regelt mit dem haushalt.

mfg christian :baby:
 
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